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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Inhalt:

§1 Geltung

§2 Vertragsbestandteile

§3 Angebot und Vertragsabschluss

§4 Preise und Verrechnung

§5 Eigentumsvorbehalt

§6 Stornierung des Vertrages

§7 Erfüllungsort / Gerichtsstand

§8 Geltung des KSchG. / Rücktrittsrecht

§9 Rücktritt vom Vertrag

§10 Verzögerungen

§11 Abtretungsverbot

§12 Erfüllungsgehilfen

§13 Gewährleistung und Haftung

§14 Werbung

§15 Allgemeines



§1 Geltung


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte, Verträge, Werkverträge, Aufträge. Dienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen, Nachlieferungen und Leistungen zwischen Wohnen mit Konzept, im folgenden "Auftragnehmer" genannt und dem jeweiligen Geschäftspartner, im folgenden "Auftraggeber" genannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch schriftliche Erklärung des Auftragnehmers bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht widersprochen hat. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten für dieses Rechtsgeschäft in Ergänzung oder Abänderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes.



§ 2 Vertragsbestandteile


Bestandteile des Vertrages sind der von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vertrag, die jeweils im Vertrag genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die im Vertrag gegebenenfalls angeführten Angebote samt beigefügten Zeichnungen oder Plänen sowie schriftliche Zusatzvereinbarungen, usw.

Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Für die Anwendung und Auslegung der Vertragsbestimmungen gelten in dieser Reihenfolge der sich gem. Abs. 1 zusammensetzende individuelle Vertragstext, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das HGB und das ABGB. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.



§ 3 Angebot und Vertragsabschluss


Alle Angebote sind bis zu deren Annahme freibleibend. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Alle Unterlagen, wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Kostenaufstellungen, Angebote usw. sind Dritten nicht zugänglich zu machen und auf Verlangen des Auftragnehmers zurückzustellen. Jede Vervielfältigung ist verboten. Eigentums- und Urheberrechte an allen mit der Durchführung des Auftrages zusammenhängenden Unterlagen verbleiben dem Auftragnehmer. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn der Auftragnehmer den vom Auftraggeber unterfertigten Vertrag gegenzeichnet. Vor diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.



§ 4 Preise und Verrechnung


Der vereinbarte Preis betrifft die im Vertragsformular bezeichneten Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt Teilrechnungen, je nach Fortschritt, im Abstand von mindestens einem Monat zu stellen. Eine Änderung der Leistungen oder des Leistungsumfanges führt zu einer angemessenen Änderung des Preises. Weicht durch baubehördliche Auflagen von den im Vertragsformular erwähnten Angeboten samt beigefügten Zeichnungen oder Plänen ab oder werden sonstige Zusatzleistungen notwendig, kann der Auftragnehmer den entsprechenden Mehraufwand in Rechnung stellen. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die bevorstehende Preisüberschreitung ist dabei nicht erforderlich. Die Anwendbarkeit des § 1170a ABGB ist daher ausgeschlossen.

Vom vereinbarten Preis kann der Auftragnehmer auch dann abweichen, wenn der im Vertragsformular genannte Ausführungstermin aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, verschoben wird und der Auftragnehmer zum späteren Ausführungstermin höhere Selbstkosten hat. Ändert sich zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und dem Zeitpunkt der Ausführung der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so erhöht oder vermindert sich der Preis ebenfalls entsprechend.



§ 5 Eigentumsvorbehalt


Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer das Eigentum (auch geistiges Eigentum) des Auftragnehmers.



§ 6 Stornierung des Vertrages


Bei einer Stornierung des Vertrages hat der Auftraggeber eine Stornogebühr von 30 % der Gesamtvertragssumme zu entrichten. Die Stornogebühr nach Beginn der Arbeiten wird nach Aufwand abgerechnet, mindestens aber 50% der Vertragssumme.



§ 7 Erfüllungsort / Gerichtsstand


Als Gerichtsstand wird das für Hamburg örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.



§ 8 Geltung des KSchG. / Rücktrittsrecht


Der Auftraggeber kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche schriftlich seinen Rücktritt vom Vertrag aus den in § 3 Abs. 1 und 2 KSchG. genannten Gründen erklären, wobei die Frist frühestens mit dem Datum des Zustandekommens des Vertrages zu laufen beginnt. Ein Rücktritt ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst die Geschäftsverbindung angebahnt hat.

Der Rücktritt des Auftraggebers bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit ausdrücklich der Schriftform.



§ 9 Rücktritt vom Vertrag


Der Auftragnehmer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt oder mit einer Vorauszahlung oder Teilzahlung in Verzug gerät und trotz Mahnung und Nachfristsetzung diese Zahlung nicht leistet.

Der Auftragnehmer ist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn sich die Situation während der Ausführung/Planung (insbesondere statische Bearbeitung) wesentlich von den Vertragsgrundlagen ändert.



§ 10 Verzögerungen


Werden die im Vertrag genannten Fristen zur Ausführung der Leistungen durch den Auftraggeber verschoben, kann der Erfüllungszeitraum der Leistungen, nach Freigabe des Auftraggebers, vom Auftragnehmer weitgehend selber bestimmt werden.



§ 11 Abtretungsverbot


Der Auftraggeber kann die Rechte aus dem vorliegenden Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen.



§ 12 Erfüllungsgehilfen


Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur ordnungsgemäßen Erledigung der Arbeiten im geforderten Umfang einzusetzen auch wenn diese nicht dem eigenen Betrieb angehören.



§ 13 Gewährleistung und Haftung


Vorleistungen anderer Bauleistender, soweit sie für die Leistungen des Auftragnehmers von Bedeutung sind, hat dieser ausschließlich auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen. Weitere Überprüfungen erfolgen nur auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftauchende Mängel unverzüglich, schriftlich, zu rügen.

Bei Vorliegen von Mängeln ist der Auftragnehmer zur Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer die Möglichkeit einzuräumen, selbst oder durch vom Auftragnehmer ausgewählte Dritte die Mängel zu beseitigen. Dem Auftragnehmer muss daher immer die Möglichkeit zur Verbesserung gegeben werden.

Das Recht zur Einbehaltung des Werklohnes wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.



§ 14 Werbung


Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Genehmigung, sämtliches Bildmaterial, das während der Bauzeit und nach der Fertigstellung von diesem gefertigt wird, für Werbezwecke zu verwenden. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf Rechtsansprüche. Auch erhält der Auftragnehmer die Erlaubnis, das Bauvorhaben in der Referenzliste zu führen. Während der Bauarbeiten darf vom Auftragnehmer ein Bauschild aufgestellt und es dürfen Besichtigungen durchgeführt werden.



§ 15 Allgemeines


Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Der Vertrag wird durch die Unterschriften des Auftraggebers und des Auftragnehmers wirksam.


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